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PKV, private Krankenkasse, Beihilfe, Beamte, Abrechnung, Kassenleitung, Psychotherapie

Private Krankenkassen und Beihilfe

Private Krankenkassen inklusive der Beihilfe erstatten Heilpraktikerleistungen, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann je nach Tarif ganz, teilweise oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag erfolgen. 

Ob die private Krankenversicherung bzw. Beihilfe die Kosten für eine medizinisch notwendige psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt, muss in jedem Einzelfall vor Beginn der Therapie geklärt werden.

  1. Sie als bezahlen nach Erhalt der Rechnung das Honorar direkt an den Heilpraktiker.

  2. Als Heilpraktikerin habe ich keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.

  3. Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden.

  4. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.

Was Sie beachten müssen...

Praxis für Psychotherapie

Jutta Schönwälder

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Kognitive Verhaltenstherapeutin

Julius-Echter-Str. 1

97265 Hettstadt

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Mo - Fr  08:00 - 09:00 Uhr

Mo - Do  18:00 - 20:00 Uhr

 

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