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GKV, Gesetzliche Krankenkasse, Kassenleistung, Psychotherapie, Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen

Die GKV zahlt ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Leistungen von Heilpraktikern werden grundsätzlich* nicht erstattet, außer im Rahmen einer Zusatzversicherung. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, kann je nach Tarif die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag erfolgen.

(*)
Information zum Kostenerstattung-verfahren der GKV

Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes (1999) können gesetzliche Krankenkassen eine Therapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie unter bestimmten Voraussetzungen als außervertragliche Behandlung übernehmen.
Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB V § 13 Abs. 3). 

Im SGB V § 13 Abs. 3 heißt es: 

„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ 

Ziel des Psychotherpeutengesetzes war es, eine flächendeckende und ausreichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu erreichen. Lange Wartezeit (meist viele Monate) bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sprechen gegen diese Zielerreichung.

Die Wartezeiten bei Heilpraktikern für Psychotherapie sind in der Regel kürzer, was einen schnelleren Therapiebeginn ermöglicht.

Was können Sie tun, um baldmöglichst eine Therapie zu beginnen?

Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor Beginn der Therapie gestellt werden. Sie  müssen dabei folgendes nachweisen: 

Notwendigkeitsbescheinigung
Ihr behandelnder Facharzt für Psychiatrie muss eine Diagnose nach   ICD-10 stellen und den Behandlungsbedarf bestätigen. 

Mangelnde Verfügbarkeit
Mehr als 3 vergebliche Behandlungsanfragen sind im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar. Diese Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Psychotherapeuten dokumentieren Sie mit Name, Adresse und Datum Ihrer Anfrage.

Anerkanntes Psychotherapieverfahren
Das Verfahren in meiner Praxis ist die Kognitive Verhaltenstherapie.

Zumutbare Wartezeit
Wartezeiten von mehr als 3 Monaten bei Erwachsenen sind unzumutbar. 

Diese Nachweise reichen Sie dann zusammen mit formlosen Schreiben und dem folgenden Betreff bei Ihrer Krankenkasse ein: „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V“

Sie erhalten von mir als Ergänzung des formlosen Anschreibens:

  • Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung für die Psychotherapie 

  • Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung sofort beginnen kann 

Was es sonst noch zu beachten gibt...

Die Erfahrung zeigt, dass Anträge auf Kostenerstattung von den Gesetzlichen Krankenkassen häufig abgelehnt werden. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann und sollte jedoch Widerspruch eingelegt werden. 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung bei der Gesetzlichen Krankenkasse oder berate Sie in Ihrer speziellen Situation.

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